Only Representative

 

Only Representative - der EU-Alleinvertreter

 


Als Hersteller von Substanzen oder Zubereitungen mit Sitz außerhalb der EU sollten Sie für Ihre REACH-Aktivitäten einen Alleinvertreter mit Sitz in der EU beauftragen.

Dadurch können Sie Ihre bestehende Vertriebskette stärken und Sie bleiben flexibel gegenüber Ihren Kunden mit Sitz in der EU.

Außerdem profitieren Sie von den verlängerten Registrierungszeiträumen in der EU. Als Hersteller mit Sitz außerhalb der EU teilen Sie einfach Ihren EU-Kunden die Adresse Ihres Alleinvertreters mit. Dadurch verringert sich für Ihre Kunden der administrative Aufwand, weil sie die von Ihnen registrierten Waren dann nicht mehr selbst registrieren müssen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

- Sie brauchen keine eigene Firma mit Sitz innerhalb der EU zu gründen.

- Sie sind stets REACH-konform.

- Ihre vertraulichen Informationen werden nur an den Alleinvertreter mitgeteilt.

- Vertraulichen Informationen gehen nicht automatisch an Ihre Kunden.

- Sie können den Registrierungsprozess Ihrer Substanzen selbst überwachen.

- Ihre Kunden mit Sitz in der EU müssen die von Ihnen gelieferten Stoffe nicht selbst registrieren

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